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Schuh Reparatur Service.

Aus alt mach neu.

  • Wie lange ist mein Rezept gültig?
    Rezepte für gesetzliche Versicherte Kunden sind nur ca. 28 Tage lang gültig. Bis dahin muss die Versorgung erfolgt sein. Sollte Ihr Rezept bereits abgelaufen sein, kann der Arzt dieses aber auch jederzeit noch einmal verlängern.
  • Brauche ich für eine Beratung zwingen eine Rezept?
    Nein. Wir beraten Sie gerne und jederzeit ganz unverbindlich. Ihre Versorgung steht für uns an erster Stelle. Sollte eine medizinische Notwendigkeit aus Sicht Ihres Arztes vorliegen, können Sie das Rezept auch kurzfristig nachreichen. Unser Fachpersonal erstellt Ihnen auch gerne einen sogenannten Rezeptvorschlag mit der Versorgungempfehlung aus unserer Sicht. Diese kann der Arzt mit berücksichtigen.
  • Kann ich Einlagen auch privat kaufen?
    Ja. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für 2 Paar Einlagen pro Jahr. Darüber hinaus können Sie sich natürlich noch weitere Einlagen anfertigen lassen. Oftmals hat man eine größere Auswahl an Schuhtypen und möchte hier flexibel sein. So ist man in jeder Alltagssituation komfortabel gerüstet.
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